Beratungsförderung des BMWi
Unternehmerinnen erhalten besondere Förderung
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Ein Unternehmen zu führen ist Vielfalt pur: ob Organisation, Produktentwicklung, technische Ausstattung, Kundenakquise, Werbung, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung oder auch Vertragsverhandlungen – als Unternehmerin und Unternehmer muss man mit vielen Themen vertraut sein.
Wer nur auf „learning by doing“ setzt, zahlt nicht selten hohes Lehrgeld. Schlimmer noch: Informationsdefizite sind die zweithäufigste Ursache für das Aus von Unternehmen. Lebenslanges Lernen heißt das Schlagwort: Es steht für die kontinuierliche Versorgung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellen Informationen, sei es in schriftlicher Form oder als Beratung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten.
Wir zeigen Ihnen, bei welchen Themen, eine solche Beratung und Entscheidungshilfe besonders hilfreich ist und wie Sie hierbei unterstützt werden können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.
Seit 2005 wird das Förderprogramm neben den Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
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Die „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer). Rabatte und Nachlässe, die vor oder nach der Beratung gewährt werden, müssen dem BAFA mitgeteilt werden. Zuschüsse von privaten Dritten dürfen 10 Prozent der Beratungskosten nicht überschreiten. Darlehen durch den Unternehmensberater werden nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert.
Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max. 1.500 Euro
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